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Gröhe will Digitalisierung des Gesundheitswesens per Gesetz vorantreiben

Eigentlich soll die elektronische Gesundheitskarte die Kommunikation zwischen Ärzten, Fachärzten, Apothekern und Krankenkassen vereinfachen. Bis jetzt werden aber nur die Stammdaten, wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Versichertenstatus gespeichert. Gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung kündigte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) an, die Digitalisierung des Gesundheitswesens per Gesetz voranzutreiben.

E-Health-Gesetz könnte bereits 2016 in Kraft treten

Laut Grühe soll es bereits einen Referentenentwurf zum E-Health-Gesetz geben. Noch in diesem Jahr soll er verabschiedet werden. Unter anderem ist auch vorgesehen, „die zügige Einführung nutzbringender Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte“ voranzutreiben. Da neben den Bedenken zum Datenschutz vor allem Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten eine sinnvolle Nutzung der Gesundheitskarte verzögern, will er zur Not auch mittels Geldstrafen die Umsetzung erzwingen.

Krankenkassen machen bei der Gesundheitskarte finanziell Druck

Letzte Woche stellte die Krankenkassen die Zahlungen an die Betreibergesellschaft gematik ein. Pro Krankenkassenmitglied ist für 2015 eine Zahlung von 1,09 Euro vorgesehen. Bisher hat die Gesundheitskarten bei den Krankenkassen nur Kosten verursacht, aber keinen messbaren Nutzen. Mit der Finanzsperre will der der GKV-Verband die gematik und die Ärzteschaft unter Druck setzen. Den Ärzten fehlen bei der eGK bisher jedoch nützliche Anwendungen, laut Dr. Roland Strahl, Pressesprecher der KBV. Vielmehr verursaht sie nur einen höheren Verwaltungsaufwand. Gröhe droht den Blockierern nun mit Strafzahlungen in Millionenhöhe, wenn die Anwendungen in Zukunft nicht fristgemäß ungesetzt werden.

Geplante Anwendungen der eGK


Die Gesundheitskarte soll zukünftig verschiedene Funktionen erfüllen. Zum Beispiel ie Vernetzung von Arztpraxen und Krankenkassen und der Datenabgleich der Stammdaten. Bei Patienten, die mehr als fünf Medikaente einnehmen, soll die Speicherung von Medikationsplänen möglich werden. Für die Umsetzung gibt es einen festen Zeitplan. Damit die Umsetzung ohne Verzögerungen nach Plan vorangeht, will Gröhe laut seinem Gesetzesentwurf Verweigerer abstrafen, aber auch einen finanziellen Anreiz den Beteiligten bieten.

Rentner müssen erst ab März Krankenkassen Zusatzbeitrag bezahlen

Die meisten gesetzlichen Krankenkassen erheben seit 01. Januar 2015 einen Zusatzbeitrag, der abhängig vom Einkommen ist. Nur Rentner und Empfänger von Versorgungsbezügen (z.B. Pensionäre) zahlen den Krankenkassen Zusatzbeitrag erst ab 01. März 2015. Den Rentenversicherungsträgern und Zahlstellen von Versorgungsbezügen hat der Gesetzgeber zwei Monate länger für die Umstellung gegeben. So kann sich diese pflichtversicherte Gruppe noch über billigere Krankenkassen informieren und eventuell wechseln.

Genau wie pflichtversicherte Arbeitnehmer, zahlen Rentner den gleichen Krankenkassenbeitrag. Die Hälfte des Grundbetrages von 14,6 Prozent wird vom Rentenversicherungsträger gezahlt. Die 0,9 Prozent Sonderbeitrag muss vom Rentner selbst getragen werden. Genauso müssen sie auch ab 01. März den Krankenkassen Zusatzbeitrag allein zahlen.

Haben Rentner oder Empfänger von Versorgungsbezügen ein Arbeitseinkommen, müssen die Beiträge komplett allein getragen werden. Zu Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge und des Zusatzbeitrags werden auch Mieteinnahmen, Zinsen usw. mit herangezogen, wenn sie freiwillig in der KVdR versichert sind. Weitere Informationen bietet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Die Verzögerung von zwei Monaten wird es auch in Zukunft bei Beitragsanpassungen geben - Egal ob Erhöhung oder Senkung des Zusatzbeitrages. Bei einer Beitragssenkung können sie so erst zwei Monate später davon profitieren. Allerdings haben sie bei einer Erhöhung zwei Monate länger den niedrigeren Beitrag zu zahlen und Zeit, eventuell in eine günstigere Krankenkasse zu wechseln.