Autobesitzer haben die Möglichkeit, vom Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung Gebrauch zu machen, wenn zum Beispiel die Beiträge erhöht werden. Wer seine Versicherung wechseln wollte und die reguläre Frist bis zum 30. November verpasst hat, kann jetzt noch kündigen, falls die Beiträge bei seiner jetzigen Versicherung erhöht wurden. Jedoch ist nicht immer sofort erkennbar, ob die Beiträge tatsächlich erhöht wurden.
Haben Sie die Information von Ihrer Versicherung erhalten, dass die Beiträge sich erhöhen, kann mit Hilfe des Sonderkündigungsrechts innerhalb eines Monats außerordentlich gekündigt werden. Aber auch Kunden, die keine Beitragserhöhung erhalten haben, können unter Umständen das Sonderkündigungsrecht nutzen.
Es kommt vor, dass nicht sofort erkennbar ist, dass sich die Prämie erhöht hat, aber der zu zahlende Beitrag sich nicht geändert hat - er immer noch gleich hoch ist, wie vorher. Möglich ist das, wenn sich zur gleichen Zeit die Schadensfreiheitsklasse verbessert hat. Dann wird der Beitrag für die Haftpflichtversicherung und Vollkasko gleich ausfallen oder sogar niedriger. Dass der Grundbetrag erhöht wurde, ist so nicht sofort zu erkennen. Deshalb sollte die Rechnung sehr gründlich und genau gelesen und geprüft werden.
Doch nicht nur bei einer Beitragserhöhung kann vom Kfz-Versicherung Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden. Auch im Schadensfall besteht die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen und eine andere Autoversicherung zu wählen.Hier spielt es auch keine Rolle, ob es bei er Schadensregulierung ärger gab oder die Versicherung anstandlos gezahlt hat.
Das macht natürlich nur einen Sinn, wenn mit einer neuen Kfz-Versicherung auch Geld gespart wird und die Leistungen zumindest gleichwertig sind. Also vor einer Kündigung erst einmal Informationen einholen, welche Kfz-Versicherung günstiger ist. Am besten geht das mit einem Online Vergleich. Viele Versicherungen gewähren darüber hinaus auch einen Bonus, wenn die Kfz-Versicherung online abgeschlossen wird.
