Ab 1. Januar müssen gesetzlich Krankenversicherte bei jedem Arztbesuch die
elektronische Gesundheitskarte (eGK) vorgelegen. Wer seine eGK nicht vorlegen
kann oder noch keine hat, wird eine Privatrechnung für seine Arztbehandlung
bezahlen müssen. Diese kann empfindlich teuer werden. Deshalb ist es für jeden
gesetzlich Krankenversicherten wichtig, eine Karte so schnell wie möglich noch
zu beantragen, wenn sie ihm fehlt. Laut Gesetz ist jeder ab dem neuen Jahr
verpflichtet, diese zu besitzen und zu nutzen, wenn er einen Arzt
konsultiert.
Kontrollierte Medikamenteneinnahme gegen falsche Behandlung
Auf der neuen Versicherungskarte werden in Zukunft Informationen über
Medikationslisten der Patienten gespeichert. Jedoch ist das nur Funktion von
vielen anderen. Damit kann besser eine falsche Behandlung besser verhindert
werden. Ärzte sowie Apotheker können über diese Liste zum Beispiel erkennen, ob
bei einem Patienten Allergien oder Wechselwirkungen zu Medikamenten bestehen.
Jeder Inhaber der eGK kann freiwillig entscheiden, ob diese Informationen
gespeichert werden sollen. Über eine PIN sollen die Daten geschützt werden.
Damit hat die elektronische Gesundheitskarte zumindest einen ersten Nutzen
aufzuweisen. Bisher war die einzige Neuheit das Foto, welches die Kosten der
Karte nicht wirklich rechtfertigt. Immerhin ist das ein Anfang der digitalen
Vernetzung im Gesundheitswesen. Zugang auf die Patientendaten sollen künftig
Ärzte, Apotheker und auch Kliniken haben.
Verbraucherschützer kritisieren die Gefahr bei der Datensicherheit
Mit der eGK können viele Prozesse einfacher werden. So ist das Speichern von
elektronischen Rezepten. Notfalldaten, Daten für einen Krankheitsfall im Ausland
und auch Arztbriefen geplant. Doch neben den Kosten in Milliardenhöhe sehen
viele Verbraucherschützer und auch Ärzte die Gefährdung der Datensicherheit bei
der eGK. Hier geht es nicht nur um die Selbstbestimmung über Informationen von
Patienten. Ärzte warnen vor einem gestörten Verhältnis zwischen Arzt und
Patient, da es fraglich ist, wer zu diesen sensiblen Daten Zugang hat und wie
diese genutzt werden.
Viele Bundesbürger sind noch ohne elektronische Gesundheitskarte
Ab 1. Januar 2015 ist es Pflicht, als gesetzlich versicherter eine
elektronische Gesundheitskarte zu besitzen. Doch beispielsweise haben
zehntausende Bürger in Sachsen-Anhalt noch keine Karte beantragt. In den anderen
Bundesländern wird es ähnlich aussehen. Warum so viele noch keine neue Karte mit
Passbild beantragt haben, ist nicht wirklich zu erkennen. Auf jeden Fall ist die
Rechtslage eindeutig: Wer ab 1. Januar ärztliche Leistungen beanspruchen
will, ist verpflichtet im Besitz der eGK zu sein.