Elektronische Gesundheitskarte ab 1. Januar 2015 für Kassenpatienten Pflicht

Ab 1. Januar müssen gesetzlich Krankenversicherte bei jedem Arztbesuch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) vorgelegen. Wer seine eGK nicht vorlegen kann oder noch keine hat, wird eine Privatrechnung für seine Arztbehandlung bezahlen müssen. Diese kann empfindlich teuer werden. Deshalb ist es für jeden gesetzlich Krankenversicherten wichtig, eine Karte so schnell wie möglich noch zu beantragen, wenn sie ihm fehlt. Laut Gesetz ist jeder ab dem neuen Jahr verpflichtet, diese zu besitzen und zu nutzen, wenn er einen Arzt konsultiert.

Kontrollierte Medikamenteneinnahme gegen falsche Behandlung 

Auf der neuen Versicherungskarte werden in Zukunft Informationen über Medikationslisten der Patienten gespeichert. Jedoch ist das nur Funktion von vielen anderen. Damit kann besser eine falsche Behandlung besser verhindert werden. Ärzte sowie Apotheker können über diese Liste zum Beispiel  erkennen, ob bei einem Patienten Allergien oder Wechselwirkungen zu Medikamenten bestehen. Jeder Inhaber der eGK kann freiwillig entscheiden, ob diese Informationen gespeichert werden sollen. Über eine PIN sollen die Daten geschützt werden.

Damit hat die elektronische Gesundheitskarte zumindest einen ersten Nutzen aufzuweisen. Bisher war die einzige Neuheit das Foto, welches die Kosten der Karte nicht wirklich rechtfertigt. Immerhin ist das ein Anfang der digitalen Vernetzung im Gesundheitswesen. Zugang auf die Patientendaten sollen künftig Ärzte, Apotheker und auch Kliniken haben.

Verbraucherschützer kritisieren die Gefahr bei der Datensicherheit

Mit der eGK können viele Prozesse einfacher werden. So ist das Speichern von elektronischen Rezepten. Notfalldaten, Daten für einen Krankheitsfall im Ausland und auch Arztbriefen geplant. Doch neben den Kosten in Milliardenhöhe sehen viele Verbraucherschützer und auch Ärzte die Gefährdung der Datensicherheit bei der eGK. Hier geht es nicht nur um die Selbstbestimmung über Informationen von Patienten. Ärzte warnen vor einem gestörten Verhältnis zwischen Arzt und Patient, da es fraglich ist, wer zu diesen sensiblen Daten Zugang hat und wie diese genutzt werden.

Viele Bundesbürger sind noch ohne elektronische Gesundheitskarte

Ab 1. Januar 2015 ist es Pflicht, als gesetzlich versicherter eine elektronische Gesundheitskarte zu besitzen. Doch beispielsweise haben zehntausende Bürger in Sachsen-Anhalt noch keine Karte beantragt. In den anderen Bundesländern wird es ähnlich aussehen. Warum so viele noch keine neue Karte mit Passbild beantragt haben, ist nicht wirklich zu erkennen. Auf jeden Fall ist die Rechtslage eindeutig: Wer ab 1. Januar ärztliche Leistungen beanspruchen will, ist verpflichtet im Besitz der eGK zu sein.