Rentner müssen erst ab März Krankenkassen Zusatzbeitrag bezahlen

Die meisten gesetzlichen Krankenkassen erheben seit 01. Januar 2015 einen Zusatzbeitrag, der abhängig vom Einkommen ist. Nur Rentner und Empfänger von Versorgungsbezügen (z.B. Pensionäre) zahlen den Krankenkassen Zusatzbeitrag erst ab 01. März 2015. Den Rentenversicherungsträgern und Zahlstellen von Versorgungsbezügen hat der Gesetzgeber zwei Monate länger für die Umstellung gegeben. So kann sich diese pflichtversicherte Gruppe noch über billigere Krankenkassen informieren und eventuell wechseln.

Genau wie pflichtversicherte Arbeitnehmer, zahlen Rentner den gleichen Krankenkassenbeitrag. Die Hälfte des Grundbetrages von 14,6 Prozent wird vom Rentenversicherungsträger gezahlt. Die 0,9 Prozent Sonderbeitrag muss vom Rentner selbst getragen werden. Genauso müssen sie auch ab 01. März den Krankenkassen Zusatzbeitrag allein zahlen.

Haben Rentner oder Empfänger von Versorgungsbezügen ein Arbeitseinkommen, müssen die Beiträge komplett allein getragen werden. Zu Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge und des Zusatzbeitrags werden auch Mieteinnahmen, Zinsen usw. mit herangezogen, wenn sie freiwillig in der KVdR versichert sind. Weitere Informationen bietet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Die Verzögerung von zwei Monaten wird es auch in Zukunft bei Beitragsanpassungen geben - Egal ob Erhöhung oder Senkung des Zusatzbeitrages. Bei einer Beitragssenkung können sie so erst zwei Monate später davon profitieren. Allerdings haben sie bei einer Erhöhung zwei Monate länger den niedrigeren Beitrag zu zahlen und Zeit, eventuell in eine günstigere Krankenkasse zu wechseln.