E-Health-Gesetz könnte bereits 2016 in Kraft treten
Laut Grühe soll es bereits einen Referentenentwurf zum E-Health-Gesetz geben. Noch in diesem Jahr soll er verabschiedet werden. Unter anderem ist auch vorgesehen, „die zügige Einführung nutzbringender Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte“ voranzutreiben. Da neben den Bedenken zum Datenschutz vor allem Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten eine sinnvolle Nutzung der Gesundheitskarte verzögern, will er zur Not auch mittels Geldstrafen die Umsetzung erzwingen.Krankenkassen machen bei der Gesundheitskarte finanziell Druck
Letzte Woche stellte die Krankenkassen die Zahlungen an die Betreibergesellschaft gematik ein. Pro Krankenkassenmitglied ist für 2015 eine Zahlung von 1,09 Euro vorgesehen. Bisher hat die Gesundheitskarten bei den Krankenkassen nur Kosten verursacht, aber keinen messbaren Nutzen. Mit der Finanzsperre will der der GKV-Verband die gematik und die Ärzteschaft unter Druck setzen. Den Ärzten fehlen bei der eGK bisher jedoch nützliche Anwendungen, laut Dr. Roland Strahl, Pressesprecher der KBV. Vielmehr verursaht sie nur einen höheren Verwaltungsaufwand. Gröhe droht den Blockierern nun mit Strafzahlungen in Millionenhöhe, wenn die Anwendungen in Zukunft nicht fristgemäß ungesetzt werden.Geplante Anwendungen der eGK
Die Gesundheitskarte soll zukünftig verschiedene Funktionen erfüllen. Zum Beispiel ie Vernetzung von Arztpraxen und Krankenkassen und der Datenabgleich der Stammdaten. Bei Patienten, die mehr als fünf Medikaente einnehmen, soll die Speicherung von Medikationsplänen möglich werden. Für die Umsetzung gibt es einen festen Zeitplan. Damit die Umsetzung ohne Verzögerungen nach Plan vorangeht, will Gröhe laut seinem Gesetzesentwurf Verweigerer abstrafen, aber auch einen finanziellen Anreiz den Beteiligten bieten.
