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BaFin: Banken sollten teure Bausparverträge kündigen

Bald könnten Verbraucher eine Kündigung ihres Bausparvertrages erhalten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) rät Banken zur Kündigung alter Bausparverträge, wenn der garantierte Guthabenzins für die Bausparkassen eine zu hohe Belastung wird. Laut einem Bericht der dpa wirbt die Aufsichtsbehörde gegenüber dem Finanzministerium, das Bausparkassengesetz zu ändern. Geldinstitute sollen es demnach leichter haben, alte Verträge kündigen zu können. Konkrete Pläne für eine Gesetzesänderung gäbe es angeblich nicht, so ein Sprecher des Ministeriums.

Schon letztes Jahr kündigte die Bausparkasse Wüstenrot 15.000 alte Bausparverträge. Vor kurzem entschloss sich auch die LBS Bayern zu diesem Schritt und kündigte 26.000 Altbausparverträge. Grund war in beiden Fällen die die derzeitige Niedrigzinsphase. Momentan liegt der Garantiezins bei 1,75%. Zum Jahreswechsel könnte er sogar noch tiefer auf etwa 1,25% sinken. Bei alten Bausparverträgen werden zum Beispiel noch 3,5% Guthabenzins garantiert.

Einige Kunden sparen lieber weiter mit alten Bausparverträgen, auch wenn die Bausparsumme bereits erreicht ist. Was für die Kunden lukrativ ist, ist für die Bausparkassen eine große Belastung. Teilweise muss sogar drauf bezahlt werden, weil die vereinbarten Guthabenzinsen durch die Niedrigzinsen nicht erwirtschaftet werden können. Bei Wüstenrot sind es jährlich zum Beispiel um die 100 Millionen Euro an Kosten für alte, teure Bausparverträge.

Verbraucherschützer kritisierten immer dieses Vorgehen. Nun erhalten die Banken vom BaFin Rückendeckung. Damit wird es Bausparern noch schwerer, sich gegen Kündigungen ihres Vertrages zu wehren.

Aber es gibt auch positives vom BaFin für zukünftige Sparer: So dürfen vielleicht Vertreter ihre Provision in Zukunft mit ihren Kunden teilen. Der Verband der Privaten Bausparkassen sieht diese Idee eher skeptisch. „Sollten Vermittler ihre Provision teilweise an die Bausparkunden weitergeben wollen, müssen sie […] damit rechnen, dass sie dafür von den Bausparkassen keinen Ausgleich bekommen und dies auf eigene Kosten bestreiten dürfen.“ Es bleibt abzuwarten, wie sich das in der Realität gestalten soll.

LBS kündigt 26.000 Bauspar Altverträge

Mit Wirkung zum Mai 2015 kündigt die Bausparkasse LBS Bayern 26.000 Bausparverträge. Das Guthaben wird an die betroffenen Kunden entweder ausgezahlt oder in einem neuen Bausparvertrag mit schlechteren Zinskonditionen angelegt. Auf diese Weise will sich die Bausparkasse LBS von Bausparern mit gut verzinsten Altverträgen befreien, denn durch die aktuellen Niedrigzinsen kommen diese ihr teuer zu stehen. Allerdings ist die LBS nicht die erste Bausparkasse, die zuteilungsfähige oder übersparte Bausparverträge kündigt.

Welches Rcht die Bausparkassen dazu haben, ist eine Grauzone, da die Rechtslage unklar ist. Da es sich bei den betroffenen Verträgen um übersparte oder solchen handelt, die bereits ausgezahlt werden können und von den Bausparkunden nicht in Anspruch genommen werden, sehen sich die Bausparkassen im Recht.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) weist darauf hin, dass Kunden mit altverträgen, deren Bausparsumme noch nicht voll erreicht wurde, einer Kündigung widersprechen können. Das betrifft zum Beispiel Bausparer, die den Kauf oder Bau einer Immobilie damit finanzieren wollten und diesen Plan spüter verworfen haben. Ihr angespartes Guthaben wurde dann als Kapitalanlage behandelt und die Einzahlungsbeträge verringert.

Kündigung sollte vermieden werden

Experten raten betroffenen Kunden, bei ihren Bausparverträge einzahlung bei 85 Prozent zu beenden und den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Wie die Bausparkassen darauf reagieren ist unklar. Bei Angeboten seitens der anbieter ist auf jeden Fall Vorsicht geboten. Bausparer sollten vorzeitiges kündigen vermeiden und sich nicht auf Sonderzahlungen oder Prämien per Absprache einlassen.