Mit Wirkung zum Mai 2015 kündigt die Bausparkasse LBS Bayern 26.000 Bausparverträge. Das Guthaben wird an die betroffenen Kunden entweder ausgezahlt oder in einem neuen Bausparvertrag mit schlechteren Zinskonditionen angelegt. Auf diese Weise will sich die Bausparkasse LBS von Bausparern mit gut verzinsten Altverträgen befreien, denn durch die aktuellen Niedrigzinsen kommen diese ihr teuer zu stehen. Allerdings ist die LBS nicht die erste Bausparkasse, die zuteilungsfähige oder übersparte Bausparverträge kündigt.
Welches Rcht die Bausparkassen dazu haben, ist eine Grauzone, da die Rechtslage unklar ist. Da es sich bei den betroffenen Verträgen um übersparte oder solchen handelt, die bereits ausgezahlt werden können und von den Bausparkunden nicht in Anspruch genommen werden, sehen sich die Bausparkassen im Recht.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) weist darauf hin, dass Kunden mit altverträgen, deren Bausparsumme noch nicht voll erreicht wurde, einer Kündigung widersprechen können. Das betrifft zum Beispiel Bausparer, die den Kauf oder Bau einer Immobilie damit finanzieren wollten und diesen Plan spüter verworfen haben. Ihr angespartes Guthaben wurde dann als Kapitalanlage behandelt und die Einzahlungsbeträge verringert.
Kündigung sollte vermieden werden
Experten raten betroffenen Kunden, bei ihren Bausparverträge einzahlung bei 85 Prozent zu beenden und den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Wie die Bausparkassen darauf reagieren ist unklar. Bei Angeboten seitens der anbieter ist auf jeden Fall Vorsicht geboten. Bausparer sollten vorzeitiges kündigen vermeiden und sich nicht auf Sonderzahlungen oder Prämien per Absprache einlassen.