BaFin: Banken sollten teure Bausparverträge kündigen

Bald könnten Verbraucher eine Kündigung ihres Bausparvertrages erhalten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) rät Banken zur Kündigung alter Bausparverträge, wenn der garantierte Guthabenzins für die Bausparkassen eine zu hohe Belastung wird. Laut einem Bericht der dpa wirbt die Aufsichtsbehörde gegenüber dem Finanzministerium, das Bausparkassengesetz zu ändern. Geldinstitute sollen es demnach leichter haben, alte Verträge kündigen zu können. Konkrete Pläne für eine Gesetzesänderung gäbe es angeblich nicht, so ein Sprecher des Ministeriums.

Schon letztes Jahr kündigte die Bausparkasse Wüstenrot 15.000 alte Bausparverträge. Vor kurzem entschloss sich auch die LBS Bayern zu diesem Schritt und kündigte 26.000 Altbausparverträge. Grund war in beiden Fällen die die derzeitige Niedrigzinsphase. Momentan liegt der Garantiezins bei 1,75%. Zum Jahreswechsel könnte er sogar noch tiefer auf etwa 1,25% sinken. Bei alten Bausparverträgen werden zum Beispiel noch 3,5% Guthabenzins garantiert.

Einige Kunden sparen lieber weiter mit alten Bausparverträgen, auch wenn die Bausparsumme bereits erreicht ist. Was für die Kunden lukrativ ist, ist für die Bausparkassen eine große Belastung. Teilweise muss sogar drauf bezahlt werden, weil die vereinbarten Guthabenzinsen durch die Niedrigzinsen nicht erwirtschaftet werden können. Bei Wüstenrot sind es jährlich zum Beispiel um die 100 Millionen Euro an Kosten für alte, teure Bausparverträge.

Verbraucherschützer kritisierten immer dieses Vorgehen. Nun erhalten die Banken vom BaFin Rückendeckung. Damit wird es Bausparern noch schwerer, sich gegen Kündigungen ihres Vertrages zu wehren.

Aber es gibt auch positives vom BaFin für zukünftige Sparer: So dürfen vielleicht Vertreter ihre Provision in Zukunft mit ihren Kunden teilen. Der Verband der Privaten Bausparkassen sieht diese Idee eher skeptisch. „Sollten Vermittler ihre Provision teilweise an die Bausparkunden weitergeben wollen, müssen sie […] damit rechnen, dass sie dafür von den Bausparkassen keinen Ausgleich bekommen und dies auf eigene Kosten bestreiten dürfen.“ Es bleibt abzuwarten, wie sich das in der Realität gestalten soll.