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Gewalt durch Pflegebedürftige - Was tun?

Bei Menschen, die durch Krankheit von anderen abhängig werden, spielen Gefühle eine wichtige Rolle. Besonders Behinderte oder geistig Verwirrte schätzen bei Ihrere Pflegebedürftigkeit den Einsatz von angehörigen nicht unbedingt, weil sie dazu gar nicht in der Lage sind. Das kann zu verbalen, psychischen oder gar körperlichen Aggressionen gegen den Pflegenden führen. Wie können Probleme in solchen situationen gelöst werden?

Ist der Pflegebedürftige noch in der Lage, seine Situation zu begreifen, kann in einem entspannten Moment geklärt werden, waum er aggressiv reagiert. Seine Gefühle sollten ernst genommen werden. Doch der pflegende Angehörige sollte seine Position ebenfalls deutlich schildern und was er dabei fühlt, wenn er attkiert wird. Gehen beide aufeinander ein, können so schon viele Probleme gelöst werden.

Männliche Patienten belästigen die Pflegerin durch zweideutige Worte oder gar sexuelle Handlungen? Hier müssen die Angehörigen ruhig aber bestimmt dem Patienten klar machen, dass dieses Verhalten auf gar keinen Fall akzeptabel ist und die Behandlung und Pflege unter diesen Umständen abgebrochen werden muss.

Eine Ursache sind versteckte Depressionen

Versteckte Depressionen führen oft zu Wutanfällen beim Patienten. Gemeinsam mit dem Betroffenen und einem Arzt sollte abgeklärt werden, dass eine Therapie helfen könnte. Wird diese Behandlung abgelehnt, muss ihm erklärt werden, dass ein Medikament oder Therapie ihn wieder ins Gleichgewicht bringen kann und er sich dann besser fühlt. Besonders ältere Patienten nehmen eher ein Ratschlag an, wenn ein Arzt anwesend ist, dem sie vertrauen.

Aggressionen durch Medikamente und Erkrankungen

Erkrankt ein Pflegebedürftiger an Demenz oder muss bestimmte Medikamente einnehmen, kann es ebenfalls zu einem aggressieven Verhalten kommen. Hier sollte sich der Pflegende vor Augen halten, dass solche Wutanfälle sich nicht gegen ihn richten, sondern der Bedürftige damit seine Hilflosigkeit ausdrückt. Deshalb sollten diese Ereignisse als Nebenwirkung betrachtet werden und der behandelnde Arzt informiert werden. Er kann die Medikation überprüfen und weitere Schritte einleiten, damit diese Wutanfälle aufhören.

Vorbeugende Maßnahmen, um Gewalt durch den Pflegebedürftigen zu verhindern

Können gewalttätige Übergriffe nicht gesteuert werden, sollte vorgebeugt werden. Eine entspannte Atmosphäre mus hergestellt werden. Dabei ist es ratsam, auf rote Farbtöne im Pflegezimmer zu verzichten. Besser sind Pastelltöne, blau, Grün oder Gelb. Grelles Licht kann ebenfalls ein Auslöser sein. Der Pfleger sollte Ruhe ausstrahlen und entspannt mit ausreichend zeitlichem spielraum seine Pflege durchführen. Beruhigende Musig und entspannende Düfte können ebenfall die Situation entschärfen und Ausgleich beim Pflegebedürftigen schaffen. Bevor die Pflege begonnen wird, einige Tropfen Lavendel-, Melissen- oder Mandarinenöl in eine Duftlampe geben und leise beruhigende Musik anschalten. Zur Ablenken kann auch video angeschalten werden, das seine Aufmerksamkeit beansprucht aber nicht aufregt.

Schutz vor körperlichen Attacken

Gegenstände, mit denen der Pfleger verletzt werden kann, müssen weggeräumt oder zumindest außer Reichweite gebracht werden. Langes Haar hochstecken oder zum Schutz gleich ein Kopftuch oder eine andere leichte Kopfbedeckung tragen - Enganliegende, feste Kleidung, die nicht hochgeschoben werden kann, gegen Kratzen oder bei einigen Demenzkranken gegen sexuelle Übergriffe tragen. Eskaliert die situation, sollte umgehend der Raum verlassen werden.

Gewalttätigkeiten gegen pflegende Angehörige macht krank

Es ist besser, die Konsequenzen zu ziehen, wenn eine solche Pflegesituation den Pflegenden krank macht und nicht mehr auszuhalten ist. Dann sollte die Pflege ein anderer Angehöriger übernehmen. Schon ein Plan, dass sich mehrere Angehörige die Pflege teilen, kann die zugespitzte Lage entspannen. Ist die häusliche Pflege auch mit ambulanter Unterstützung nicht mehr vertretbar, sollten angehörige sich nicht dazu zwingen, sondern die Unterbringung in einer entsprechenden Einrichtung mit professionellem Personal in Erwägung ziehen. Schlechte Gefühle sind keine Grundlage für eine liebevolle Pflege. Denn ständige Wutausbrüche, aggressieves Verhalten des Bedürftigen zu erdulten, kann auch den Pflegenden aggressiev werden lassen, weil einfach die Nerven nicht über einen längeren Zeitraum mitspielen. Deshalb ist es für den pflegenden Angehörigen besser, die Pflege abzugeben. Restliche Familienmitglieder und Bekannte sollten ihm dabei helfen und ihn unterstützen und nicht ihn dazu zwingen, die Pflege trotzdem weiterzuführen und ihm vielleicht noch ein schlechtes Gewissen einreden. Damit ist keinem geholfen. Das kann ein schlimmes Ende für beide Seiten nehmen.

Bundestag beschloss bezahlte Pflegezeit

Der Bundestag hat eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beschlossen. Arbeitnehmer haben nun nicht nur einen Rechtsanspruch auf Pflegezeit. Je nach Unternehmensgröße kann auch bis zu zwei Jahre in Teilzeit gearbeitet werden, wenn Familienangehörige pflegenbedürftig sind.

Die Familienstrukturen haben sich geändert und dank moderner Medizin haben sich die Pflegezeiten verlängert. Ein Pflegeheim ist meistens keine gute Alternative, wenn in der Familie keine Möglichkeit zur häuslichen Pflege besteht. Sie kosten sehr viel Geld und auch der Staat muss zusätzlich dafür mehr ausgeben, als wenn der Pflegebedürftige zu Hause betreut wird.

Jetzt werden Rahmenbedingungen geschaffen, die für Familienmitglieder die Pflege von Verwandten erlaubt.

Ab Januar 2015 treten diese gesetzlichen Regelungen in Kraft:


10 Tage bezahlte Freistellung: Angehörigen stehen bei akuten Pflegsituationen zehn Tage Sonderurlaub (Pflegeunterstützungsgeld) zu. Dazu reicht ein ärztliches Attest über den Zustand des Angehörigen aus, wenn noch keine Einstufung in eine Pflegestufe vorliegt. In dieser Zeit können für die eventuelle weitere Pflege Maßnahmen getroffen werden.

6 Monate Pflegezeit: Arbeitnehmer in Betrieben mit mindestens 15 Angestellten bzw. Arbeitern können eine unbezahlte, sozialversicherte Freistellung in Anspruch nehmen. Neu ist: Auf die Pflegezeit besteht nun ein Rechtsanspruch und Betroffene können während dieser Zeit ein zinsloses Darlehen aufnehmen.

24 Monate Familienpflegezeit: Angestellte in Unternehmen mit mindestens 25 Arbeitnehmern haben Anspruch auf teilweise Freistellung, um Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen. Es muss eine Mindestarbeitszeit von 15 Stunden wöchentlich eingehalten werden. Auch hierauf besteht dann Rechtsanspruch. Wegen dem geringeren Verdienst kann hier ebenfalls ein zinsloses Darlehen beantragt werden. Die 6-monatife Freistellung kann nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Ungleiche Behandlung ist unverständlich


Unverständlich ist ein extremer Unterschied zwischen Angestellten und Beamten. Denn für Beamte gilt das Pflegezeitgesetz nicht. Sie können sich wesentlich länger eine Auszeit nehmen. Sogar zwischen Angestellten in Kleinunternehmer bis zu 25 Mitarbeitern, wie etwa Handwerksbetriebe und den großen Unternehmen bestehen nicht nachvollziehbare Unterschiede. Im groben bedeutet die, dass etwa 7 Millionen Arbeitnehmer von dem neuen Familienpflegegesetz keinen Gebrauch machen können.