Nachteile des §19 VVG bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung



Dem Versicherer wird im §19 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 des Versicherungs- Vertrags- Gesetz (VVG) erlaubt, Beiträge nachträglich zu erhöhen, Bedingungen zu ändern oder einen Vertrag zu kündigen. Zu einer Kündigung kann es kommen, wenn beim Versicherten bei Vertragsabschluss unbekannte Erkrankungen vorlagen, über die er selbst keine Kenntnisse hatte und deswegen nicht angeben konnte.

Gesundheitsfragen müssen wahrheitsgemäß angegeben werden

Bei einem Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung muss der Versicherungsnehmer Fragen zu seiner Gesundheit beantworten. Damit kann die Versicherung sich ein Bild über seinen gesundheitlichen Zustand machen und das Risiko einer eventuellen Berufsunfähigkeit bewerten. Bei den Gesundheitsfragen geht es nicht nur um aktuelle Behandlungen. Es werden auch Fragen gestellt, die über Krankheiten und Krankenaufenthalte aus der Vergangenheit gestellt. Auch die Körpergröße und das aktuelle Gewicht müssen angegeben werden. Daraus wird der BMI (Body Mass Index) berechnet. Mit allen Angaben bewertet der Versicherer den Gesundheitszustand des Antragstellers und wägt das Risiko einer Berufsunfähigkeit ab.  

Es ist besonders wichtig, dass alle Fragen wahrheitsgemäß und nach bestem Gewissen beantwortet werden. Wird nachträglich von der Versicherung festgestellt, dass Krankheiten verschwiegen wurden, kann das zum Verlust der Versicherungsleistungen führen.

Da Versicherungsnehmer keinen Einfluss auf den Paragraph 19 haben, können gewisse Nachteile auch bei richtigen Angaben für ihn auftreten. Einige Versicherungen verzichten deshalb auf diesen Paragraphen oder er wird nur auf fünf Jahre begrenzt aufrecht gehalten. Nach den fünf Jahren wird auf das Rücktrittsrecht verzichtet und für Versicherte entstehen keine Nachteile mehr.

Besonders Versicherungsverträge mit dieser Klausel können bedenkenlos abgeschlossen werden. Auch wenn Krankheiten bekannt werden, die bereits vor dem Vertragsabschluss vorlagen,  bleibt der Versicherungsschutz erhalten und im Falle einer Berufsunfähigkeit wird die versprochene Rente ausgezahlt.

Anonym Gesundheitsfragen beantworten

Bei einigen Versicherungen können Interessierte anonym eine Risikoüberprüfung durchführen. Der Antrag wird bis auf die persönlichen Daten, wie Name und Anschrift vollständig ausgefüllt und versendet. Der Antragsteller kann so in keine Datei der Versicherung aufgenommen werden, in der eventuell bereits abgelehnte Verträge angezeigt werden. Damit steigt die Chance, das auch bei Vorerkrankungen eine leistungsstarke und günstige Berufsunfähigkeitsversicherung gefunden werden kann.