Dem Versicherer wird im §19 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 des
Versicherungs- Vertrags- Gesetz (VVG) erlaubt, Beiträge nachträglich zu
erhöhen, Bedingungen zu ändern oder einen Vertrag zu kündigen. Zu einer
Kündigung kann es kommen, wenn beim Versicherten bei Vertragsabschluss
unbekannte Erkrankungen vorlagen, über die er selbst keine Kenntnisse hatte und
deswegen nicht angeben konnte.
Gesundheitsfragen müssen wahrheitsgemäß angegeben werden
Bei einem Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung
muss der Versicherungsnehmer Fragen zu seiner Gesundheit beantworten. Damit
kann die Versicherung sich ein Bild über seinen gesundheitlichen Zustand machen
und das Risiko einer eventuellen Berufsunfähigkeit bewerten. Bei den
Gesundheitsfragen geht es nicht nur um aktuelle Behandlungen. Es werden auch
Fragen gestellt, die über Krankheiten und Krankenaufenthalte aus der
Vergangenheit gestellt. Auch die Körpergröße und das aktuelle Gewicht müssen
angegeben werden. Daraus wird der BMI (Body Mass Index) berechnet. Mit allen
Angaben bewertet der Versicherer den Gesundheitszustand des Antragstellers und
wägt das Risiko einer Berufsunfähigkeit ab.
Es ist besonders wichtig, dass alle Fragen wahrheitsgemäß
und nach bestem Gewissen beantwortet werden. Wird nachträglich von der
Versicherung festgestellt, dass Krankheiten verschwiegen wurden, kann das zum
Verlust der Versicherungsleistungen führen.
Da Versicherungsnehmer keinen Einfluss auf den Paragraph 19
haben, können gewisse Nachteile auch bei richtigen Angaben für ihn auftreten.
Einige Versicherungen verzichten deshalb auf diesen Paragraphen oder er wird
nur auf fünf Jahre begrenzt aufrecht gehalten. Nach den fünf Jahren wird auf
das Rücktrittsrecht verzichtet und für Versicherte entstehen keine Nachteile
mehr.
Besonders Versicherungsverträge mit dieser Klausel können
bedenkenlos abgeschlossen werden. Auch wenn Krankheiten bekannt werden, die
bereits vor dem Vertragsabschluss vorlagen, bleibt der Versicherungsschutz erhalten und im
Falle einer Berufsunfähigkeit wird die versprochene Rente ausgezahlt.
Anonym Gesundheitsfragen beantworten
Bei einigen Versicherungen können Interessierte anonym eine
Risikoüberprüfung durchführen. Der Antrag wird bis auf die persönlichen Daten,
wie Name und Anschrift vollständig ausgefüllt und versendet. Der Antragsteller
kann so in keine Datei der Versicherung aufgenommen werden, in der eventuell
bereits abgelehnte Verträge angezeigt werden. Damit steigt die Chance, das auch
bei Vorerkrankungen eine leistungsstarke und günstige
Berufsunfähigkeitsversicherung gefunden werden kann.
