Im Mai 2014 entschied der BGH (Az.: XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13), dass von Banken und Kreditinstituten keine Bearbeitungsgebühren verlangen dürfen. Die Verjährung von unrechtmäßig erhobenen Gebühren bei Ratenkrediten wurde auf 10 Jahre festgelegt.
Wie funktioniert die Erstattung?
Jeder, der seit November 2014 einen Ratenkredit abgeschlossen hat, kann die Erstattung von Kreditgebühren einfordern. Im Kreditvertrag werden sie meistens als Bearbeitungsgebühr bezeichnet. Betroffene Kunden sollten als erstes die bezahlten gebühren und die dadurch zu viel gezahlten Zinsen schriftlich zurückfordern. einen kostenlosen Musterbrief können Sie online von der Webseite der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfallen herunterladen. Wichtig ist, dass der jeweiligen Bank eine Frist zur Rückerstattung gesetzt wird und das Schreiben als Einschreiben mit Rückantwort versendet wird. So haben sie einen Beweis, dass Sie die Bank den Brief erhalten hat. Reagiert die Bank nicht fristgemäß, können weitere Schritte eingeleitet werden. Aufgrund des Urteils des BGH sind jedoch die Kreditinstitute und Banken zur Rückerstattung verpflichtet.Jedoch ist Eile geboten. Kunden, die einen Ratenkredit zum 01. November 2004 einen Ratenkredit in Anspruch genommen haben, haben bereits die Frist verpasst. Denn sie hätten bist spätestens 01. November 2014 die Gebühren zurückfordern müssen. Für alle bis 2011 abgeschlossenen Verträge endet die Frist zum Jahresende.
