Nach Inkrafttreten des LVRG will das Bundesfinanzministerium
die Lebensversicherung weiter stabilisieren. In der neuen Regelung geht es um
die Verwendung von Rückstellungen von Lebensversicherungskunden, die ihren
Vertrag vor 1994 abgeschlossen haben. Die Verordnung soll neben der
Stabilisierung der Versicherungsunternehmen auch dafür sorgen, dass die Kunden
eher mehr Überschüsse erhalten. Für Versicherte wäre das endlich einmal eine
gute Nachricht, denn in der Vergangenheit fielen viele Entschlüsse zu Ungunsten
der Versicherten aus.
Rückstellung der Lebensversicherung zur Sicherheit aller Kunden
In der bisherigen Regelung wird in Deutschland ein Teil der
Lebensversicherung in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB)
eingezahlt. Diese Gelder dienen als
Reserve der Versicherungen. Bei finanziellen Schwierigkeiten sollen diese
garantieren, dass Kunden der Lebensversicherung trotzdem ihre Leistungen
erhalten. Bei einer Auszahlung erhält dann der Kunde den entsprechenden Anteil
aus der RfB. Ein Teil der Gewinne verbleibt im Reservetopf. Die RfB ist für
Versicherungen wichtig. Sie gehört mit zu den so genannten Eigenmitteln.
Die Liberalisierung des Versicherungsmarktes 1994 führte in
Deutschland zu einer Zweiteilung der Rückstellung für Beitragsrückstellung.
Seitdem müssen die Lebensversicherungsunternehmen einen Alt-RfB für Verträge
von Kunden führen, die vor 1994 abgeschlossen wurden und für neuere Kunden
einen Neu-RfB. Der Als-RfB lagert dadurch große Geldsummen, die in Teilen an
die Altkunden ausgeschüttet werden müssen. Bisher gab es dafür kein gesetzlich
geregeltes Verfahren. Bei der geplanten Neuregelung soll es nun einen dritten
Topf geben - den kollektiven RfB. Er soll sich aus Alt- und Neu-RfB
zusammensetzen und allen Kunden gleichermaßen zugute kommen.
Verordnung für mehr Stabilität und mehr Überschüsse
Die Neuverordnung soll eine Deckelung festlegen, damit die
Mittel nicht vorrangig zur bilanzierung der Eigenmittel verwendet werden
können. Der Teil, der den Eigenmitteln zugerechnet werden darf, sinkt dann von
80 Prozent auf 60 Prozent. Damit wird der Teil für die Auszahlung von
Überschüssen größer. Damit wird verhindert, dass die Versicherer angesichts der
Einführung von Solvency II die RfB nicht für Eigenmittel blockieren. Jedoch
erhalten verstorbene Versicherte oder solche, die bereits eine Auszahlung
erhalten haben, keinen Anteil an den Überschüssen aus der neuen Verordnung, da
sie nicht mehr zu dem Kollektiv gehören, obwohl sie mit ihren Beiträgen zur RfB
beigetragen haben.
Für Versicherte kaum nachvollziehbar
Ist auch die Stimmung wegen der vorgesehenen Neuregelung
positiv, wird dennoch die mangelnde Transparenz der Lebensversicherer
kritisiert. Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bunds der Versicherten,
begrüßt zwar das Vorhaben einer neuen Verordnung - Doch bemängelt er: „Der Deal
zwischen Versicherer und Kunden, der in einem fairen Ausgleich der Überschüsse
besteht, ist auch weiterhin nicht nachprüfbar.“ Die Neuregelung ändert nichts
daran. Auch Verbraucherschützer kritisieren mangelnde Transparenz hinsichtlich
der Bewertungsreserven.
