Lebensversicherung - Neuregelung der Rückstellung und Überschüsse

Nach Inkrafttreten des LVRG will das Bundesfinanzministerium die Lebensversicherung weiter stabilisieren. In der neuen Regelung geht es um die Verwendung von Rückstellungen von Lebensversicherungskunden, die ihren Vertrag vor 1994 abgeschlossen haben. Die Verordnung soll neben der Stabilisierung der Versicherungsunternehmen auch dafür sorgen, dass die Kunden eher mehr Überschüsse erhalten. Für Versicherte wäre das endlich einmal eine gute Nachricht, denn in der Vergangenheit fielen viele Entschlüsse zu Ungunsten der Versicherten aus.

Rückstellung der Lebensversicherung zur Sicherheit aller Kunden

In der bisherigen Regelung wird in Deutschland ein Teil der Lebensversicherung in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) eingezahlt.  Diese Gelder dienen als Reserve der Versicherungen. Bei finanziellen Schwierigkeiten sollen diese garantieren, dass Kunden der Lebensversicherung trotzdem ihre Leistungen erhalten. Bei einer Auszahlung erhält dann der Kunde den entsprechenden Anteil aus der RfB. Ein Teil der Gewinne verbleibt im Reservetopf. Die RfB ist für Versicherungen wichtig. Sie gehört mit zu den so genannten Eigenmitteln.

Die Liberalisierung des Versicherungsmarktes 1994 führte in Deutschland zu einer Zweiteilung der Rückstellung für Beitragsrückstellung. Seitdem müssen die Lebensversicherungsunternehmen einen Alt-RfB für Verträge von Kunden führen, die vor 1994 abgeschlossen wurden und für neuere Kunden einen Neu-RfB. Der Als-RfB lagert dadurch große Geldsummen, die in Teilen an die Altkunden ausgeschüttet werden müssen. Bisher gab es dafür kein gesetzlich geregeltes Verfahren. Bei der geplanten Neuregelung soll es nun einen dritten Topf geben - den kollektiven RfB. Er soll sich aus Alt- und Neu-RfB zusammensetzen und allen Kunden gleichermaßen zugute kommen.

Verordnung für mehr Stabilität und mehr Überschüsse

Die Neuverordnung soll eine Deckelung festlegen, damit die Mittel nicht vorrangig zur bilanzierung der Eigenmittel verwendet werden können. Der Teil, der den Eigenmitteln zugerechnet werden darf, sinkt dann von 80 Prozent auf 60 Prozent. Damit wird der Teil für die Auszahlung von Überschüssen größer. Damit wird verhindert, dass die Versicherer angesichts der Einführung von Solvency II die RfB nicht für Eigenmittel blockieren. Jedoch erhalten verstorbene Versicherte oder solche, die bereits eine Auszahlung erhalten haben, keinen Anteil an den Überschüssen aus der neuen Verordnung, da sie nicht mehr zu dem Kollektiv gehören, obwohl sie mit ihren Beiträgen zur RfB beigetragen haben.

Für Versicherte kaum nachvollziehbar

Ist auch die Stimmung wegen der vorgesehenen Neuregelung positiv, wird dennoch die mangelnde Transparenz der Lebensversicherer kritisiert. Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bunds der Versicherten, begrüßt zwar das Vorhaben einer neuen Verordnung - Doch bemängelt er: „Der Deal zwischen Versicherer und Kunden, der in einem fairen Ausgleich der Überschüsse besteht, ist auch weiterhin nicht nachprüfbar.“ Die Neuregelung ändert nichts daran. Auch Verbraucherschützer kritisieren mangelnde Transparenz hinsichtlich der Bewertungsreserven.