75 Euro Steuer muss ein Hundehalter von Dackeln, Pudeln oder anderen Familienhunden im oberbayerischen Bad Kohlgrub jährlich bezahlen. Wer jedoch einen Hund besitzt, der als Kmpfhund eingestuft wird, muss pro Jahr 2 000 Euro berappen.
Das ist viel zu viel, befand das Bundesverwaltungsgericht. Gemeinden dürfen auf so genannte Kampfhunde einen höheren Steuersatz mit dem Ziel erheben, um diese aus dem Gemeindegebiet zurückzudrängen. Und das selbst dann, wenn im Einzelfall ein Test bescheinigt, dass der Hund ungefährlich ist. Die Kampfhundesteuer darf aber nicht so hoch ausfallen, dass sie einem Besitzverbot gleichkommt. Hier ist das der Fall, da sie höher als die durchschnittlichen sonstigen Ausgaben für einen solchen Hund sind (Az. 9 C 8.13).
