In einer knappe halbe Stunde floss einem Wohnhaus genügend
Leitungswasser vom Dach- ins Erdgeschoss, um einen Schade von rund 25 000 Euro zu verursachen. Der Geschädigte erhielt von seiner Wohngebäudeversicherer jedoch nur die Hälfte de Schadens ersetzt.
Als Grund wurde angegeben, dass der Mann die Heizungsanlage im Dachgeschoss des Hauses mit Wasser auffüllte und dazu über einen
Schlauch deren Anschluss mit dem Wasserhahn verband. Beide Zuläufe wurden über ein Ventil gesichert. Als es plötzlich an der Haustür klingelte, usste der Mann das Dachgeschoss verlassen und schloss versehentlich nur Ventil. Während der Mann nicht anwesend war, löste sich die unter Druck stehende Schlauchverbindung und das Wasser konnte ungehindert auslaufen.
Dem Eigentümer wurde von der Versicherung grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen, weil er die Heizung nicht durchgehend beaufsichtigte und bezahlte nur die Hälfte des entstandenen Schadens. Das Landgericht Gießen gab der Versicherung recht (Az. 3 O 476/13).
