Ursprünglich sollten die anrechenbaren Beiträge von 20.000 Euro auf 24.000 Euro steigen. Der Finanzausschuss des Bundestags hatte jedoch vorgeschlagen, stattdessen den Höchstbetrag an die knappschaftliche Rentenversicherung zu koppeln. Dies entspricht für 2015 einem neuen Maximalbetrag von 22.172 Euro für alleinstehende Versicherte. Auch wenn die Erhöhung nicht so hoch ausfällt, ergeben sich doch erweiterte Steuervorteile für Rürup-Sparer. So können ab 2015 über 2.000 Euro mehr an Beiträgen zur Rürup Rente von der Steuer abgesetzt werden.
Steuervorteile bei Rürup Rente
Beiträge zur Rürup-Rente können bis zu einem bestimmten Höchstbetrag (derzeit 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro für Ehepaare) steuerlich als Altersvorsorgeaufwendung abgesetzt werden. Insbesondere Gutverdiener und Selbständige mit einer Rürup-Rente profitieren von erheblichen Steuervorteilen. Mit der Erhöhung der Höchstgrenze fällt die Steuerersparnis ab 2015 sogar noch höher aus.Auch wenn die Rürup Rente nicht erhöht wird, so ist diese Art de Altersvorsorge für Selbständige, Freiberufler und Angestellte mit hoher Steuerlast dennoch eine lohnende Form der Altersvorsorge. Dabei sollte nicht nur auf die Steuerersparnisse geachtet werden. Die Verträge der Rürup Rente können sich erheblich im Leistungsumfang unterscheiden.
Im November dieses Jahres lehnte der Bundesrat eine Erhöhung von 20.000 Euro auf 24.000 Euro ab. Ob der jetzige Kompromiss auf Zustimmung im Bundesrat, werden wir in zwei Wochen wissen.
