Verbesserung bei Rürup Rente und Pflege vom Bundesrat beschlossen

Rürup Rente - Anhebung des steuerlich absetzbaren Maximalbetrages
Am Freitag, dem 19.12.2014, wurde den geplanten Verbesserungen bei der Rürup Rente und Pflege zugestimmt. Rürup Sparer können jetzt statt 20.000 Euro nun 22.172 Euro von ihrer jährlichen Steuererklärung absetzen. Bisher lehnte der Bundesrat die Forderung, dass die steuerlichen Förderung auf 24.000 Euro angehoben werden sollte, aufgrund von anhaltender Kritik ab. Bei der jetzigen Zustimmung handelt es sich diesmal auch nur um einen Kompromiss. 

Verbesserungen in der Pflege

Auch die Verbesserungen der Pflege- und Familienpflegezeit wurde beschlossen. Die Verbesserung erlaubt eine zehntägige Auszeit aus dem Beruf bei einem neu aufgetretenen Pflegefall. Weiter erlaubt die Familienpflegezeit, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit auf bis zu 24 Monate bei einem wöchentlichen Beschäftigungsumfang von 15 Stunden zu reduzieren können.

Steuerliche Förderung der Rürup Rente

Das Gesetz zur Anhebung des steuerlich absetzbaren Maximalbetrags wurde trotz Kritik der Opposition verabschiedet. Wer die Rürup Rente als private Altersvorsorge nutzt, wird davon profitieren. Statt der geforderten und mehrfach abgelehnten 24.000 Euro wurde die neue Förderhöchstgrenze mit 22.172 Euro an den Höchstbetrag der knappschaftlichen Rentenversicherung angekoppelt. Die Anhebung betrifft auch die landwirtschaftlichen Alterskassen, die berufsständischen Versorgungswerke sowie die gesetzliche Rentenversicherung.

Senkung des Rentenbeitrages

Überschreitet die Rücklagen der Deutschen Rentenversicherung eineinhalb Monatsausgaben, wird vomGesetz vorgeschrieben, dass die Rentenbeiträge gesenkt werden müssen, Daher wurde ie Beitragssenkung von 18.9 Prozent auf 18,7 Prozent beschlossen. Auch dieser Schritt für eine Entlastung für die Beitragszahler wurde von der Oposition kritisiert.