Bis zum 30.11. hat jeder Autofahrerdie Möglichkeit bei seinem Versicherer eine ordentliche
Kündigung zu einreichen.Wer seine Kfz-Versicherung wechseln will, sollte jedoch nicht nur auf den Preis achten. Der Bund der Versicherten (BDV) erklärt, dass der Leistungsumfang genau überprüft werden soll, bevor die Preise verglichen werden. Es könnte leicht im Schadensfall passieren, dass bestimmte Leistungen nicht abgedeckt werden und der Schaden nicht von der Versicherung reguliert wird.
Leistungsumfang kommt vor dem Preis
Bestimmte Punkte sollte die neue Versicherung enthalten:
- Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit
- Erweiterte Wildschadenklausel in der Kaskoversicherung
- Erhöhte Deckungssumme von 100 Millionen Euro in der Haftpflichtversicherung
Die Schadenssumme kann bei Unfällen mit Personenschäden schnell in die Millionenhöhe gehen. Zum Beispiel wenn lebenslange Renten bezahlt werden müssen. Die etwa höhere Versicherungssumme kann sich auszahlen, wenn es zu genanntem Schaden kommt. Sind Schäden durch Unachtsamkeit entstanden, zahlt die Versicherung bei dem Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit. Zum Beispiel wenn ein Autofahrer bei Rot über die Ampel fährt und sein Wagen einen Totalschaden erleidet. Läuft ein herrenloser Hund ins Auto und verursacht einen Schaden, springt die erweiterte Wildschadenklausel ein, da es sich hier um kein Wild (Reh oder Wildschwein) handelt. Auch wer beim Kauf eines Neuwagens die Kfz-Versicherung wechseln möchte, kann sich zusätzlich absichern. Manche Kfz-Versicherungen erstatten bis zu 12 Monate nach der Erstzulassung den Neuwert des Wagens, wenn es zu einem Totalschaden kommt. Die Absicherung von Schäden und folgeschäden durch Marder, wenn diese an Kabeln und Schläuchen Schäden verursachen, kann ebenfalls sinnvoll sein.
Kündigung rechtzeitig abschicken
Entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr, hat der Versicherte bis Ende November die Möglichkeit zum Wechsel. Dieses Jahr fällt der 30. November auf einen Sonntag. Deshalb sollt die Kündigung sp#testens am 28. November bei der Versicherung eingehen. Kommt die Kündigung zu spät, wird sie eventuell nicht berücksichtigt.