Viele gehen auf Nummer sicher und haben für ihre Insassen im Auto eine extra Insassen-Unfallversicherung abgeschlossen. Doch keiner braucht sie wirklich. Werden Personen, die in Ihrem Auto mitfahren, geschädigt, wird dieser Schaden bereits mit der Kfz-Haftpflicht abgedeckt. Dabei ist es nicht relevant, wer einen Unfall verschuldet hat. Sind Sie am Unfall schuld, wird der Schaden durch Ihre Kfz-Haftpflicht reguliert - Ist der Unfallgegner schuld, erhalten nicht nur Sie, sondern auch Ihre Mitfahrer von seiner Versicherung eine Entschädigung.
Auch wenn der Unfallgegner formal keinen Versicherungsschutz hat - Beitrag nicht bezahlt oder Versicherung pleite - werden Sie und Ihre Mitfahrer nicht leer ausgehen. Dafür gibt es seit 1966 ein Fonds aller Haftpflichtversicherer, der in so einem Fall einspringt.
80 Prozent der Beitragseinnahmen können die Versicherungen bei der Insassen-Unfallversicherung als Gewinn verbuchen. Denn nur bei 20 Prozent der Schadensfälle musste sie an Insassen Entschädigungen auszahlen. In einem Ranking vom Bund der Versicherten (BdV) führt sie bei "nutzlosen Versicherung" auf Platz zwei. Damit gehört sie auf dem Versicherungsmark zu den überflüssigsten Versicherungen, die keiner braucht.

